Rechtsprechung
BVerfG, 09.08.2005 - 2 BvR 1263/05 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Glaubhaftmachung eines Auskunftsverweigerungsrechts nach § 55 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) - Verhältnismäßigkeit einer Anordnung der Haft zur Erzwingung des Zeugnisses
Verfahrensgang
- OLG Naumburg, 14.06.2005 - 2 StE 8/03
- BVerfG, 09.08.2005 - 2 BvR 1263/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BVerfG, 09.08.2005 - 2 BvR 1263/05
Nach diesen Verfassungsnormen ist die persönliche Bewegungsfreiheit besonders abgesichert (vgl. BVerfGE 65, 317 ; 70, 297 ).Diese Wertentscheidung garantiert die Einhaltung eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens und verpflichtet die nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG zur Entscheidung über eine Freiheitsentziehung berufenen Gerichte, dem Freiheitsgrundrecht auf allen Verfahrensstufen angemessen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).
- BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83
Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …
Auszug aus BVerfG, 09.08.2005 - 2 BvR 1263/05
Das Grundrecht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und aus Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG hat unter den grundrechtlich verbürgten Rechten einen besonders hohen Rang (vgl. BVerfGE 32, 87 ; 65, 317 ; 104, 220 ).Nach diesen Verfassungsnormen ist die persönliche Bewegungsfreiheit besonders abgesichert (vgl. BVerfGE 65, 317 ; 70, 297 ).
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 09.08.2005 - 2 BvR 1263/05
Die Einschätzung der Fachgerichte, dass die entscheidende Bedeutung der Aussage des Beschwerdeführers es erforderlichenfalls auch rechtfertigt, unter Ausschöpfung der durch § 70 Abs. 2 StPO zur Verfügung gestellten Höchstmaßes der Erzwingungshaft dazu zu bewegen, seinen Zeugenpflichten nachzukommen, liegt im Rahmen tatrichterlicher Beurteilung, die den Gerichten auch bei der Anordnung des Zeugniszwangs eingeräumt ist (zur Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts, die hinsichtlich Entscheidungen anderer Gerichte auf die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts begrenzt ist, vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ; 95, 96 ).
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 09.08.2005 - 2 BvR 1263/05
Die Einschätzung der Fachgerichte, dass die entscheidende Bedeutung der Aussage des Beschwerdeführers es erforderlichenfalls auch rechtfertigt, unter Ausschöpfung der durch § 70 Abs. 2 StPO zur Verfügung gestellten Höchstmaßes der Erzwingungshaft dazu zu bewegen, seinen Zeugenpflichten nachzukommen, liegt im Rahmen tatrichterlicher Beurteilung, die den Gerichten auch bei der Anordnung des Zeugniszwangs eingeräumt ist (zur Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts, die hinsichtlich Entscheidungen anderer Gerichte auf die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts begrenzt ist, vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ; 95, 96 ). - BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter
Auszug aus BVerfG, 09.08.2005 - 2 BvR 1263/05
Die Strafgerichte haben in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise der Aussage und dem Gewicht der dem Angeklagten zur Last gelegten Straftaten eine besondere Bedeutung beigemessen (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 51, 324 ). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 09.08.2005 - 2 BvR 1263/05
Das Grundrecht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und aus Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG hat unter den grundrechtlich verbürgten Rechten einen besonders hohen Rang (vgl. BVerfGE 32, 87 ; 65, 317 ; 104, 220 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 09.08.2005 - 2 BvR 1263/05
Die Einschätzung der Fachgerichte, dass die entscheidende Bedeutung der Aussage des Beschwerdeführers es erforderlichenfalls auch rechtfertigt, unter Ausschöpfung der durch § 70 Abs. 2 StPO zur Verfügung gestellten Höchstmaßes der Erzwingungshaft dazu zu bewegen, seinen Zeugenpflichten nachzukommen, liegt im Rahmen tatrichterlicher Beurteilung, die den Gerichten auch bei der Anordnung des Zeugniszwangs eingeräumt ist (zur Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts, die hinsichtlich Entscheidungen anderer Gerichte auf die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts begrenzt ist, vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ; 95, 96 ). - BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten
Auszug aus BVerfG, 09.08.2005 - 2 BvR 1263/05
Die Strafgerichte haben in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise der Aussage und dem Gewicht der dem Angeklagten zur Last gelegten Straftaten eine besondere Bedeutung beigemessen (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 51, 324 ). - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren
Auszug aus BVerfG, 09.08.2005 - 2 BvR 1263/05
Die Einschätzung der Fachgerichte, dass die entscheidende Bedeutung der Aussage des Beschwerdeführers es erforderlichenfalls auch rechtfertigt, unter Ausschöpfung der durch § 70 Abs. 2 StPO zur Verfügung gestellten Höchstmaßes der Erzwingungshaft dazu zu bewegen, seinen Zeugenpflichten nachzukommen, liegt im Rahmen tatrichterlicher Beurteilung, die den Gerichten auch bei der Anordnung des Zeugniszwangs eingeräumt ist (zur Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts, die hinsichtlich Entscheidungen anderer Gerichte auf die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts begrenzt ist, vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ; 95, 96 ). - BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86
Lappas
- BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96
Verletzung von GG Art 104 Abs 1 und Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung von Beugehaft …
- BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 und Art 104 Abs 1 S 1 durch Anordnung von …
- BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge
- BGH, 27.06.1988 - StB 14/88
- BGH, 04.03.1988 - StB 8/88